KassenSichV 2020

Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft. Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.

Was ändert sich genau?

 Die Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 1.1.2020

 
1. Anschluss und Sicherung der Daten mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
 
2. Anmeldung des Kassensystems und der dazugehörigen TSE beim Finanzamt
 
3. Belegausgabepflicht: Es ist verpflichtend, dem Kunden eine Rechnung auszustellen
 
4.  Ausgabe eines prüfbaren Beleges: Es wird ein Kennzeichen z.B. in Form eines 2D Barcodes auf der Rechung aufgebracht sein, der eine Überprüfung der Korrektheit einer Rechnung ermöglicht.
 
5. Erweiterte Anforderungen an die Datenaufzeichnung innerhalb des Kassensystems

Stimmt es dass der Termin am 1.1.2020 verschoben, worden ist?

Nein! Die zuständigen Finanzbehörden halten an dem Termin 1.Januar 2020 für den Einsatz der TSE an den Kassen fest. Da es absehbar ist, dass es zu diesem Zeitpunkt keine flächendeckende Verfügbarkeit der Technischen Sicherheitseinrichtungen geben wird, wird offenbar derzeit (Stand Oktober 2019) eine sogenannte „Nichtbeanstandungsregelung“ in Erwägung gezogen. D.h. dass es nicht beanstandet wird, wenn keine TSE eingesetzt wird, falls diese bereits in Auftrag gegeben wurde und noch nicht lieferbar ist. Diese Regelung ist gültig bis 30.09.2020.

Wir informieren Sie ob Ihr System die steuerlichen Vorraussetzungen für 2020 erfüllt oder welche Maßnahmen an Ihrer Kasse nötig sind. Gerne per Mail oder telefonisch.

Wir setzen uns dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung.

Wichtige Links zu diesem Thema

 
Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen
 
Kassensicherungsverordnung
 
Technische Richtlinie TR-3153
 
Anwendungserlass zum §146a AO
 
 
Bitte beachten Sie: Wir als TK-Registrierkassen GmbH können und dürfen weder steuerberatend noch rechtsberatend tätig werden. Die nachfolgenden Informationen sind sorgfältig und gründlich zusammengetragen worden. Eine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Für rechtsverbindliche Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt.