KassenSichV 2020
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ sind im Dezember 2016 von Bundestag und Bundesrat die Regelungen für den Einsatz von Kassensystemen und Registrierkassen deutlich verschärft worden. Erste Änderungen, wie z.B. die Einführung der „Kassennachschau“ sind bereits seit 2018 in Kraft. Mit dem 1. Januar 2020 werden nun die Kernpunkte der neuen Vorschriften verbindlich. Dabei handelt es sich um den Einsatz einer sogenannten „zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)“ mit der Kasse, einer Belegausgabepflicht und einer Meldepflicht für die Kassen und Technischen Sicherheitseinrichtungen. Darüber hinaus können bei Verstößen gegen die neu eingeführten Pflichten Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens fällig werden.
Was ändert sich genau?
Die Anforderungen an eine Registrierkasse ab dem 1.1.2020
Stimmt es dass der Termin am 1.1.2020 verschoben, worden ist?
Nein! Die zuständigen Finanzbehörden halten an dem Termin 1.Januar 2020 für den Einsatz der TSE an den Kassen fest. Da es absehbar ist, dass es zu diesem Zeitpunkt keine flächendeckende Verfügbarkeit der Technischen Sicherheitseinrichtungen geben wird, wird offenbar derzeit (Stand Oktober 2019) eine sogenannte „Nichtbeanstandungsregelung“ in Erwägung gezogen. D.h. dass es nicht beanstandet wird, wenn keine TSE eingesetzt wird, falls diese bereits in Auftrag gegeben wurde und noch nicht lieferbar ist. Diese Regelung ist gültig bis 30.09.2020.
Was muss man beachten?
Muss jede Kasse zertifiziert werden?
Was macht die TSE?
Kann die TSE direkt angeschlossen werden?
Bin ich verpflichtet die TSE einzusetzen?
Was passiert mit den Kassen die nicht nachrüstbar sind?
Muss die Kasse / TSE bei den Finanzbehördern gemeldet werden?
Muss ich nach jedem Verkauf einen Bon ausgeben?
Wir informieren Sie ob Ihr System die steuerlichen Vorraussetzungen für 2020 erfüllt oder welche Maßnahmen an Ihrer Kasse nötig sind. Gerne per Mail oder telefonisch.
Wir setzen uns dann in Kürze mit Ihnen in Verbindung.
Wichtige Links zu diesem Thema
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html